Die Abrechnung der erbrachten Leistungen erfolgt
grundsätzlich nach der Gebührenordnung für
Ärzte (abgekürzt GOÄ).
Gesetzlich versicherte Patienten:
Es werden keine Kosten von Ihrer gesetzlichen Krankenkasse
übernommen und sie werden als Selbstzahler behandelt.
Privat versicherte Patienten:
Als Schmerztherapie wird die Akupunktur von allen privaten
Krankenkassen erstattet. Die chinesische Arzneimitteltherapie
wird von manchen Privatkassen und Beihilfestellen nicht grundsätzlich
erstattet. Die übrigen Behandlungs- und Beratungsziffern
sind davon nicht betroffen.
Bei weiteren Fragen rufen Sie mich bitte an
oder schreiben mir per Email eine Nachricht unter Angabe Ihres
Namens und Ihrer Telefonnummer.
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